Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während
Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, sie ist
Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind.
Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder
entbundenen Frau in Anspruch genommen werden.
Die Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten
übernimmt die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich
über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten
Krankenversicherung informieren.
- Beratung und Informationen
Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setzen Sie sich möglichst
schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit einer
freiberuflich tätigen Hebamme
in Ihrer Nähe in Verbindung. Sie können zu jedem
Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft Kontakt mit einer Hebamme
aufnehmen und sie um Rat fragen. Während eines Hausbesuchs,
in einer Praxis oder am Telefon berät Sie die Hebamme zu
allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und
Stillzeit. Dazu gehören beispielsweise Ernährung und
Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität,
Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das
Kind, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der
Geburt, usw.
Alle Vorsorgeuntersuchungen können, abgesehen vom
Ultraschall, von der Hebamme durchgeführt werden. Sie werden
im Mutterpass eingetragen.
- Betreuung und Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
und Vorwehen
Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann Sie Ihre Hebamme auf
Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können
sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Übelkeit,
Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der
Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf
vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe
für Hebammenhilfe.
Die Hebamme betreut Sie auch in besonderen Fällen, wie
beispielsweise bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen
Kindern und/oder Kindern, die kurz nach der Geburt sterben.
Ihre Hebamme wird Sie begleiten und Sie bei der Suche nach
einer Selbsthilfegruppe unterstützen.
Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, oft als Kombination
von Körperarbeit (Körperwahrnehmung, Atem- und Entspannungsübungen,
ausprobieren von Gebärpositionen), sachlicher Information und
Gesprächen in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und
Wochenbett.
Es gibt Kurse für Frauen und Kurse für Paare, als
Wochenendkurse oder als fortlaufende Abendkurse. Bei
Partnerkursen wird die Partnergebühr nicht von den
Krankenkassen übernommen und muss privat entrichtet werden.
Dies gilt ebenso für versäumte Kursstunden. Es gibt auch die
Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung
(Rezept). Sie sollten sich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem
Kurs anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über
die Möglichkeiten
in Ihrer Umgebung.
Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der
Hebamme. Zu jeder Geburt muß eine Hebamme hinzugezogen
werden. Bei Komplikationen, bzw. regelwidrigen Verläufen muss
die Hebamme einen Arzt hinzuziehen. Die Hebamme begleitet Sie
und Ihren Partner in allen Phasen der Geburt. Sie unterstützt
Sie beim Atmen und Entspannen und berät Sie bei der Wahl
hilfreicher Gebärpositionen. Ihre Hebamme beobachtet,
untersucht und dokumentiert. Sie beantwortet Ihre Fragen zum
Geburtsablauf, zur Überwachung und zu evtl. medizinischen
Unterstützungsmaßnahmen. Sie hilft Ihnen beim ersten Stillen
und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung beim Kind vor.Jede normale Geburt kann die Hebamme in eigener
Verantwortung leiten.
Ihre Hebamme, die Sie schon während
der Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch
auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der
Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später
nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8
Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die
Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere
Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich
angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).
Die Wochenbettbetreuung umfasst
- die Versorgung des Nabels,
- Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings
(Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht),
- Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings,
- Hilfe bei Blähungen,
- Anleitung zum Stillen und Hilfe bei
Stillschwierigkeiten,
- Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt
oder -riss,
- Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen
zur Rückbildung,
- beratende Gespräche über Empfängnisverhütung,
Impfen, Kindererziehung,
- Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise
und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder.
Die Hebamme informiert Sie über zusätzliche Angebote die
nicht von den Krankenkassen übernommen werden (z.B.
Babyschwimmen, Babymassage, Yoga nach der Geburt, etc.).
Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es
werden Körperübungen gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen
und Nackenverspannungen, zur Kräftigung des Beckenbodens und
der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem- Entspannungs- und
Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische
Gleichgewicht wiederzufinden. Rückbildungskurse werden mit
und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs
zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für
die meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach
der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der
Gruppe statt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10
Stunden.
Weitere Angebote der Hebammenpraxis, die in der Regel nicht von den
Krankenkassen übernommen werden wie z.B.:
- Akupunktur
- Babymassage
- Beckenbodengymnastik
- Ernährungsberatung
- Homöopathie
- Tuina-Massage
- Säuglingspflege
- Schwangerschaftsschwimmen
- Wassershiatsu
- Yoga während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- und anderes mehr ...
Beratungen werden telefonisch und persönlich nach
Terminab- sprachen durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten freiberuflicher
Hebammen finden Sie beim
Allgemeine Informationen über Hebammenberuf gibt es beim
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